OÖVP Bezirksparteiobmann LAbg. Klaus Mühlbacher, ÖAAB Bezirksobmann Bgm. Reinhard Sulzberger, Arbeiterkammerrat Max Werdecker und Bezirksgeschäftsführer Bgm. Michael Huber besuchten kürzlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen „M-Center“ in Mattighofen und überreichten gratis Eis und Informationen der ÖAAB-FCG Arbeiterkammerfraktion.
Pendler:innen aufgepasst!
Baustellen oder gekürzte Sommerfahrpläne bei Öffis können ihre Pendlerpauschale erhöhen! Steuer sparen beim Pendeln: Sommerzeit ist nicht nur Baustellenzeit, vor allem gibt es auch viele Fahrplan-Ausnahmen im Sommer. Hat sich dadurch vielleicht der eigene Fahrplan von der Wohnung zur Arbeitsstätte geändert oder gab es deswegen in der Zwischenzeit eine Änderung beim Arbeitsbeginn und Arbeitsende bzw. bei der monatlichen Anzahl der Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte? Dann kann dies auch zu einer Änderung des Pendlerpauschales und Pendlereuros führen, denn gerade größere baustellenbedingte Sperren bzw. Umwege oder entfallene Öffi-Verbindungen werden vom Pendlerrechner automatisch erfasst. Jedoch müssen diese von den Pendler:innen unbedingt auch zum gegebenen Zeitpunkt abgefragt und dokumentiert werden. Eine rückwirkende Abfrage, um verkehrsbedingte Einschränkungen noch im Nachhinein beim Pendlerrechner aufzuzeigen, besteht nämlich leider nicht.
Möglich ist aber, dass Pendler:innen vorübergehend in eine höhere Pauschal-Stufe fallen oder statt des kleinen das große Pauschale beziehen könnten. Im Einzelfall lassen sich so bis zu mehrere hundert Euro an Steuern sparen. Dieser Steuervorteil kann aber nur im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden, in dem der Jahresbetrag des Pendlerpauschales mit den geänderten Monatswerten ergänzt bzw. ermittelt wird. So zum Beispiel verlängert sich seitdem Frühjahr der Arbeitsweg durch die Sperre der B3 nach Linz mit den damit verbundenen Umwegen bis zu 11 Kilometer. Mit dem Pendlerrechner können Sie unter www.bmf.gv.at/pendler-rechner rasch und auf Knopfdruck Ihren Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendlereuro über-prüfen bzw. berechnen lassen.
ÖAAB-Tipp: Daher unbedingt jetzt mit dem Pendlerrechner Ansprüche auf Pendlerpau-schale und Pendlereuro überprüfen!
"Pendlereuro NEU" mit kilometergenauer Abrechnung sowie Absetzbetrag statt Freibetrag bringen mehr Entlastung! Die Pendlerinitiative will daher mit der Regierung in Verhandlungen für einen verbesserten Pendlereuro eintreten. "Die derzeitige Regelung einer Pauschale mittels Pendler-Freibetrag begünstigt vor allem Besserverdienende. Ziel soll aber sein, dass alle Berufspendlerinnen und Berufspendler die gleiche Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit gefördert bekommen", so Franz Lumetsberger, Sprecher der OÖ Pendlerinitiative. Umgesetzt soll dies mit dem Modell „Pendlereuro NEU“ und einer kilometergenauen Abrechnung der Fahrtstrecke zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstätte werden. Diese Kosten sollen dann als Pendlerpauschale angesetzt werden. "Gerade wegen der massiv gestiegene Inflation sowie der steigenden Anschaffungs- und Erhaltungskosten für PKW muss rasch eine Entlastung der Pendlerinnen und Pendler erfolgen" fordert ÖAAB-FCG Fraktionsvorsitzende in der AK OÖ Cornelia Pöttinger. Deshalb schlägt Sie auch Alarm und fordert die Bundesregierung auf die Pendlerförderung zu reformieren und das System gerechter und zukunftsfit zu machen.
Neue Grenzen bei Steuerfreiheit auf Überstunden
Als Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter sind uns die Anliegen der arbeitenden Menschen ein großes Anliegen“ so die Vorsitzende der ÖAAB-FCG AK-Fraktion Cornelia Pöttinger. „Wir verteilen nicht nur Eis, sondern nehmen uns aus vielen Gesprächen Anregungen für unsere Arbeit in der Arbeiterkammer mit“ ist der Fraktionsvorsitzende der persönliche Kontakt sehr wichtig. „Viele müssen aufgrund des Arbeitskräftemangels Überstunden machen, sind dann aber sehr enttäuscht, wenn sie auf der Lohn- oder Gehaltsabrechnung die Besteuerung der Überstunden zur Kenntnis nehmen müssen“, hier muss aus Sicht der ÖAAB-FCG AK-Fraktion unbedingt angesetzt werden. Zurzeit sind zehn Überstunden in der Höhe eines Maximalbetrages von 86 Euro steuerfrei. „Wir setzen uns dafür ein, dass künftig bei Vollzeitbeschäftigten bis zu 20 Überstunden pro Monat in einer Höhe von 220 Euro steuerbefreit sind“ so Pöttinger weiter. Diese Maßnahme ersetzt zwar keine Arbeitskräfte, schafft aber eine Möglichkeit den vorherrschenden Mangel etwas auszugleichen. Auch bei der Bekämpfung der Teuerung würde den Menschen so die Möglichkeit gegeben werden, dass sich ihre Mehrleistung auch im Geldbörsel positiv niederschlägt.